AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
KRISTIN MEISEN MakeUp & Hair / Kristin Meisen für die Erbringung von MakeUp, Hairstyling, Nailart – Leistungen
Im Nachfolgenden KRISTIN MEISEN genannt.
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BEGRIFFSBESTIMMUNG, GELTUNGSBEREICH
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für KRISTIN MEISEN. Die Begriffe „Auftrag, MakeUp Artist/Hairstylist/Nail Artist und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „MakeUp Artist/Hairstylist/Nail Artist“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
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Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit schriftlich anerkannt hat.
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Die von KRISTIN MEISEN durchgeführten Aufträge werden nur zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen abgewickelt. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit der KRISTIN MEISEN an.
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GESTALTERISCHE AUFFASSUNG
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Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Auftrags anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung der KRISTIN MEISEN zu geben.
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Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Auftrag anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren.
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Mängelrügen an der Leistung der MINSNKA muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.
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TERMINE, LIEFERFRISTEN
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Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
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KRISTIN MEISEN haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
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Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist KRISTIN MEISEN berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, als Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
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LEISTUNGSUMFANG, VERGÜTUNG
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Es gilt nur das als vereinbart, was in den Auftragsbestätigungen enthalten ist und zuvor bei der Auftragserteilung besprochen wurde. Mehrkosten durch Erweiterung des ursprünglichen Auftrags werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
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die KRISTIN MEISEN aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Aufträge an Dritte erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Bei Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Reisekosten, Spesen etc.) ab einem voraussichtlichen Nettowert von über 100€, sind als sofort fällige Vorauszahlungen an die KRISTIN MEISEN zu zahlen, fällig nach Auftragserteilung.
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Auf die von KRISTIN MEISEN in Rechnung gestellten Honorare und sonstige Entgelte ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
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URHEBER & RECHTEÜBERTRAGUNG
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Die KRISTIN MEISEN ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an der von ihr übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben der MINKSA dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an die KRISTIN MEISEN zurückzugeben, soweit der Natur der Sache nach möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.
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Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des MakeUp Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.
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Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen der KRISTIN MEISEN und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an die KRISTIN MEISEN abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an die KRISTIN MEISEN abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für die Rechnung der KRISTIN MEISEN einzuziehen.
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Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an die KRISTIN MEISEN auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit der von MINKA bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen die KRISTIN MEISEN zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.
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Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.
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HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG
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Schadensersatzansprüche gegen KRISTIN MEISEN sind nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln möglich, allerdings der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
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Die der KRISTIN MEISEN übergebenen Gegenstände sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl etc. zu versichern; KRISTIN MEISEN kann hierfür keine Haftung übernehmen.
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KRISTIN MEISEN haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die KRISTIN MEISEN sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird.
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Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der KRISTIN MEISEN sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen. Insbesondere, wenn diese nicht vorab ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt wurden.
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Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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RECHNUNG & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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Wird ein Auftrag, aus Gründen, die KRISTIN MEISEN nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann er ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
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Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies KRISTIN MEISEN zu vertreten hat, so steht ihr ebenfalls das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn KRISTIN MEISEN mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht von KRISTIN MEISEN zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Fehlern, Nichterscheinen der Fotomodelle, Reisegepäckverlust etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand.
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Beiden Vertragspartnern bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden sei entstanden.
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KRISTIN MEISEN stellt ihre Leistungen unmittelbar nach Erbringung in Rechnung.
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Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung des Auftraggebers innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, Skonto wird nicht gewährt.
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Alle Preise werden in der Rechnung als Nettobeträge zuzüglich eventueller gesetzlicher Steuern und als Bruttobeträge ausgewiesen. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
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Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von KRISTIN MEISEN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
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OVERTIME
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Ein Arbeitstag bedeutet, sofern nicht schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine Arbeitszeit von acht Stunden zzgl. einer Stunde Pause. Die Pause kann aufgeteilt werden.
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Ein halber Arbeitstag bedeutet 4h Arbeitszeit. Eine Pause ist hier nicht vorgesehen.
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Sollte die reguläre Arbeitszeit für einen oder einen halben Arbeitstag überschritten werden, wird ab jeder angefangen neuen Stunde eine volle Überstunde abgerechnet. KRISTIN MEISEN hält sich eine Berechnung in halbstündlicher Taktung aus Kulanz vor.
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Die 1.-2. Überstunde wird mit 100% des Stundensatzes (Tagessatz / Anzahl Arbeitszeit) berechnet, ab der 3. Überstunde mit 150% des Stundensatzes. Jede darauffolgende Überstunde mit doppeltem Stundensatz.
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Ab zwölf Stunden Arbeitszeit ist eine zweite Pause zu gewähren.
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Die Leistung von Arbeits-Überstunden ist nicht verpflichtend und es besteht kein Anspruch auf Leistung dieser.
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SALVATORISCHE KLAUSEL
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Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber& KRISTIN MEISEN ist der Sitz der KRISTIN MEISEN in Köln.
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Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
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